Bekanntmachung des Marktes Oberstdorf
über die öffentliche Auslegung für die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Karweidach“ gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Marktgemeinderat des Marktes Oberstdorf hat in seiner Sitzung vom 21.01.2021 die vom Büro OPLA – Bürogemeinschaft für Ortsplanung & Stadtentwicklung, Augsburg angefertigte 1. Änderung des Flächennutzungsplanes gebilligt.
Der Änderungsbereich (gestrichelt) ist in nachfolgendem Lageplan (ohne Maßstab) dargestellt und wird begrenzt durch Waldflächen im Norden und Westen, Gewerbeflächen im Osten und Nordosten und im Süden durch die Rubinger Straße / Kreisstraße OA 4 und die Trettach.
Das im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als gewerbliche Baufläche dargestellte Gebiet soll zu Teilen zu Bauland entwickelt und nach Süden auf dem im rechtskräftigen FNP als Sondergebiet „Sport und Tennis“ dargestellten Bereich durch Änderung in „gewerbliche Bauflächen“ erweitert werden.
Die Flächen im Westen werden aufgrund des Widerstandes der ortsansässigen Bevölkerung und der hierfür erforderlichen Beseitigung von Waldflächen, welche für Fauna und Flora von Bedeutung sind, nicht mehr als langfristiges Planungsziel für gewerbliche Bauflächen dargestellt.
Wesentliches Ziel ist die Ausweisung eines Gewerbegebietes, das die Erweiterungsabsichten ortsansässiger Betriebe ermöglicht.
Aufgrund der Abweichung des derzeit wirksamen Flächennutzungsplans zum geplanten Vorhaben wird der Flächennutzungsplan gem. § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Karweidach“ geändert.
Die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 21.01.2021 liegt in der Zeit vom
24.03.2021 bis zum 26.04.2021
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB während der allgemeinen Dienststunden im Marktbauamt (Oberstdorf Haus, 2. Stock, Nordteil), Prinzregenten-Platz 1, 87561 Oberstdorf öffentlich aus. Bedenken und Anregungen können während der Auslegungsfrist von jedermann vorgebracht werden. Es besteht die Möglichkeit zur Erörterung der Planung.
In Anlehnung an das Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG - vom 20. Mai 2020 (BGBI. I. S. 1041), zuletzt geändert am 03.12.2020 (BGBI. I S. 2694), können zudem die Bekanntmachung sowie die öffentlich auszulegenden Planunterlagen im o.g. Zeitraum auf der Internetseite des Marktes Oberstdorf (www.markt-oberstdorf.de/aktuell/bauleitplanverfahren/) eingesehen werden.
Bitte beachten Sie, dass zu Zeiten der Corona-Pandemie die Verwaltungsgebäude für den Publikumsverkehr weitestgehend geschlossen sind. Zur Einsichtnahme bitten wir Sie deshalb, die Möglichkeiten des Internets zu nutzen und Stellungnahmen möglichst in Textform an uns zu richten. Trotzdem besteht weiterhin die Gelegenheit der Einsichtnahme und Abgabe einer Stellungnahme im Bauamt des Marktes Oberstdorf. Dafür bitten wir Sie, vorab telefonisch einen Termin zu vereinbaren, während des Aufenthalts im Verwaltungsgebäude eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen und die geltenden Hygienevorschriften einzuhalten.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Oberstdorf, 15.03.2021
MARKT OBERSTDORF
gez. Klaus King
Erster Bürgermeister