Ehrungen und Repräsentation

Die Gemeinde kann Persönlichkeiten, die sich besonders verdient gemacht haben, mit Ehrennadeln oder Ehrenmedaillen auszeichnen oder auch zu Ehrenbürgern ernennen.

Möglichkeiten zur Auszeichnung verdienter Bürger können sein:
Ehrengeschenke, Ehrenurkunden, Ehrenmedaillen, Ehrenringe u. Ä.
Früheren Bürgermeistern kann die Ehrenbezeichnung "Altbürgermeister" bzw. "Altoberbürgermeister" verliehen werden.

Die Gemeinde wirkt darüber hinaus mit bei staatlichen Ehrungen: Für besondere Verdienste um die kommunale Selbstverwaltung kann die Gemeinde auszeichnungswürdige Personen dem Staatsministerium des Innern zur Auszeichnung mit einer Kommunalen Dankurkunde oder mit der Kommunalen Verdienstmedaille in Bronze, Silber oder Gold vorschlagen. Für Verdienste im Feuerwehrbereich schlägt die Gemeinde bzw. der Feuerwehr-Kommandant der Kreisverwaltungsbehörde auszeichnungswürdige Personen für das Feuerwehr-Ehrenzeichen vor. Zur Ehrung verdienter Feldgeschworener reicht die Gemeinde ihre Vorschläge über das Vermessungsamt an das Staatsministerium des Innern ein. Sie stellt die Anträge für eine Ehrung von Alters- und Ehejubilaren durch den Bundespräsidenten bzw. des Bayerischen Ministerpräsidenten. Bei sonstigen Orden und Ehrenzeichen des Staates (z.B. Bayerischer Verdienstorden, Bundesverdienstorden, Ehrenzeichen des Ministerpräsidenten und verschiedene Staatsmedaillen, z.B. die Sozialmedaille) können die Gemeinden Anregungen gegenüber den übergeordneten Behörden (i.d.R. das Landratsamt) geben. Jeder Bürger kann dabei selbst Anregungen über die Gemeinde geben.

Notwendige Unterlagen

Falls Sie selbst Anregungen für eine Ehrung der Gemeinde oder eine staatliche Ehrung haben, so reichen Sie diese mit einer Darstellung der Verdienste und der zurückgelegten Zeiten bei der Gemeinde ein. Wer sich allerdings selbst vorschlägt, kann grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.

Voraussetzungen

Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts durch den Gemeinderat ist die höchste Auszeichnung der Gemeinde und setzt voraus, dass die zu ehrende Person sich besondere Verdienste um die Gemeinde selbst erworben haben muss. Das können Verdienste materieller oder ideeller Art sein. Die Voraussetzungen für andere Ehrungen durch die Gemeinde sind nicht allgemein bestimmt; sie können in einer Satzung geregelt werden.

Für die Ehrung von Alters- und Ehejubilaren ist entweder ein hoher Geburtstag (95./ab 100. Geburtstag) oder ein hohes Ehejubiläum (ab dem 60.) erforderlich.

Bei den staatlichen Ehrungen ist Voraussetzung, dass sich der zu Ehrende besondere Verdienst um das allgemeine Wohl erworben haben muss. Das kann etwa durch soziales Engagement, langjährige ehrenamtliche Tätigkeit oder mitmenschliche Hilfe unter großem persönlichen Einsatz geschehen sein. In jedem Fall muss der Vorgeschlagene für die Ehrung auch nach seinem sonstigen Verhalten und seiner persönlichen Einstellung einer Auszeichnung würdig sein. Die Auszeichnungskriterien differieren dabei im Einzelnen nach der Auszeichnungsart.

Fristen

  • Ehrungen durch die Gemeinde selbst: keine
  • Alters- und Ehejubilare: 4 Wochen vor dem Ereignis
  • Bei staatlichen Ehrungen: keine

Rechtsgrundlagen

  • Ehrungen durch die Gemeinde selbst: Art. 16 Gemeindeordnung (GO), Art. 55 Abs. 4 Gesetz über kommunale Wahlbeamte (KWBG)
  • Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland: Stiftungserlass vom 7. September 1951, Bundesgesetzblatt (BGBl) I S. 831, Statut vom 8. Dezember 1955 (BGBl I S. 749), geändert durch Erlass vom 29. Januar 1979 (BGBl I. S. 142)

Landesorden

  • Bayerischer Verdienstorden: Gesetz vom 11.06.1957, Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl) S. 119, zuletzt geändert durch § 5 des Gesetzes vom 16. Dezember 1999 (GVBl S. 521).
  • Bayerischer Maximiliansorden für Wissenschaft und Kunst: Gesetz vom 18.03.1980, GVBl S. 151, zuletzt geändert durch § 6 des Gesetzes vom 16. Dezember 1999 (GVBl S. 521)
  • Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten für Verdienste von im Ehrenamt tätigen Frauen und Männern: Gesetz vom 23. Juli 1994 (GVBl S. 599)

Ehrenzeichen:

  • Feuerwehrehrenzeichen: Gesetz in der Fassung vom 1. März 1972, GVBl S. 74
  • Ehrenzeichen für Verdienste um das Bayerische Rote Kreuz:
    Gesetz vom 1. März 1972, Bayerische Rechtssammlung (BayRS) 281-2-1
  • Bayerische Rettungsmedaille: Gesetz vom 22.12.1952, GVBl S. 312, zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.1983 (GVBl S. 1098)

Ansprechpartnerin:

Brigitte Martin

Hauptverwaltung / Sitzungsdienst
Prinzregenten-Platz 1
87561 Oberstdorf
Tel. 08322 700 72 04
Fax 08322 700 72 09
Nachricht senden

Adressen

Markt Oberstdorf
Prinzregenten-Platz 1
und Bahnhofplatz 3
87561 Oberstdorf

Tel. 08322 700 7000
Fax 08322 700 7209

Öffnungszeiten

Mo, Do 
08:00-12:30 und 13:30-17:00
Di, Mi 
08:00-12:30
Freitag 
08:00-12:00
Sa, So 
geschlossen

Öffnungszeiten Marktkasse

Mo, Do 
08:00-12:30 und 13:30-16:30
Di, Mi 
08:00-12:30
Freitag 
08:00-12:00
Sa, So 
geschlossen

© 2019 Markt Oberstdorf
Realisiert mit Tramino
Wir verwenden Cookies
Wir und unsere Partner verwenden Cookies und vergleichbare Technologien, um unsere Webseite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern. Dabei können personenbezogene Daten wie Browserinformationen erfasst und analysiert werden. Durch Klicken auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung zu. Durch Klicken auf „Einstellungen“ können Sie eine individuelle Auswahl treffen und erteilte Einwilligungen für die Zukunft widerrufen. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einstellungen  ·  Datenschutzerklärung  ·  Impressum
zurück
Cookie-Einstellungen
Cookies die für den Betrieb der Webseite unbedingt notwendig sind. weitere Details
Website
Verwendungszweck:

Unbedingt erforderliche Cookies gewährleisten Funktionen, ohne die Sie unsere Webseite nicht wie vorgesehen nutzen können. Das Cookie »TraminoCartSession« dient zur Speicherung des Warenkorbs und der Gefällt-mir Angaben auf dieser Website. Das Cookie »TraminoSession« dient zur Speicherung einer Usersitzung, falls eine vorhanden ist. Das Cookie »Consent« dient zur Speicherung Ihrer Entscheidung hinsichtlich der Verwendung der Cookies. Diese Cookies werden von Markt Oberstdorf auf Basis des eingestezten Redaktionssystems angeboten. Die Cookies werden bis zu 1 Jahr gespeichert.

Cookies die wir benötigen um den Aufenthalt auf unserer Seite noch besser zugestalten. weitere Details
Google Analytics
Verwendungszweck:

Cookies von Google für die Generierung statischer Daten zur Analyse des Website-Verhaltens.

Anbieter: Google LLC (Vereinigte Staaten von Amerika)

Verwendete Technologien: Cookies

verwendete Cookies: ga, _gat, gid, _ga, _gat, _gid,

Ablaufzeit: Die Cookies werden bis zu 730 Tage gespeichert.

Datenschutzhinweise: https://policies.google.com/privacy?fg=1

Externe Videodienste
Verwendungszweck:

Cookies die benötigt werden um YouTube Videos auf der Webseite zu integrieren und vom Benutzer abgespielt werden können.
Anbieter: Google LLC
Verwendte Technologien: Cookies
Ablaufzeit: Die Cookies werden bis zu 179 Tage gespeichert.
Datenschutzerklärung: https://policies.google.com/privacy?hl=de&gl=de

Cookies die benötigt werden um Vimeo Videos auf der Webseite zu integrieren und vom Benutzer abgespielt werden können.
Anbieter: Vimeo LLC
Verwendte Technologien: Cookies
Ablaufzeit: Die Cookies werden bis zu 1 Jahr gespeichert.

Datenschutzerklärung: https://vimeo.com/privacy