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Sterbebeurkundung
Die Beurkundung im Sterberegister umfasst die Vornamen, den Familiennamen des Verstorbenen und den genauen Zeitpunkt und den Ort des Todes.
Nach Anzeige des Sterbefalles nimmt der Standesbeamte die Beurkundung im Sterberegister vor. Dabei werden folgende Daten über den Verstorbenen eingetragen:
- seine Vornamen und seinen Familiennamen
- Tag, Uhrzeit und Ort des Todes
- sein Familienstand (z.B. verheiratet, geschieden)
- sein Wohnort
Aus dem Sterberegister erstellt der Standesbeamte auf Antrag eine Sterbeurkunde, in die wesentliche Daten aus dem Sterberegister übernommen werden.
Ansprechpartner
Winfriede Helm
Harald Voigt
Tel. 08322 700-731




