Oberstdorf Haus
Oberstdorf Haus am Abend
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Gemeinde › Rathaus › Verwaltung › Personenstandswesen

Anzeige einer Geburt

Die Geburt eines Kindes ist bei dem Standesbeamten anzuzeigen, in dessen Bezirk der Geburtsort liegt. Anzeigepflichtig sind die Krankenhäuser, der Vater, die Hebamme oder der Arzt.

Ansprechpartner

Winfriede Helm
Harald Voigt

Tel. 08322 700-731