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Anzeige einer Geburt
Die Geburt eines Kindes ist bei dem Standesbeamten anzuzeigen, in dessen Bezirk der Geburtsort liegt. Anzeigepflichtig sind die Krankenhäuser, der Vater, die Hebamme oder der Arzt.
Ansprechpartner
Winfriede Helm
Harald Voigt
Tel. 08322 700-731




