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Der Träger des Schulaufwands ist bei öffentlichen Schulen in aller Regel eine Kommune, bei privaten Schulen der jeweilige private Träger (z.B. die Kirche).
Zum Schulaufwand gehören vor allem die Aufwendungen für
Im Gegensatz zum Aufwand für das Lehrpersonal, den bei staatlichen Schulen der Staat bestreitet, ist der Staat im Allgemeinen nicht Schulaufwandsträger (Ausnahme z.B. Gymnasien mit Heim).
Bei den staatlichen und sonstigen öffentlichen Schulen ist es Sache der (kreisfreien) Gemeinde bzw. des Landkreises, für die Kosten aufzukommen.
Bei den privaten Schulen wird danach differenziert, ob die Schulen als Ergänzungs- oder als Ersatzschulen betrieben werden. Weiterhin ist maßgeblich, ob die private Schule eine staatlich anerkannte oder eine staatlich genehmigte ist. Je nach Schulart erhält der jeweilige nichtstaatliche Träger einen landesgesetzlich festgelegten Anteil seiner Schulaufwandskosten in Form eines staatlichen Zuschusses. Als weitere Finanzierungsmöglichkeit steht den privaten Schulen die Erhebung von Schulgeld offen.
Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (GVBl 2000 S. 455)
Thomas Kretschmer