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Wohnungswechsel - Anmeldung bei der Meldebehörde
Pflicht zur Anmeldung innerhalb einer Woche bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde) bei Bezug einer Wohnung. Bei Zuzug aus einer anderen Gemeinde soll eine Bestätigung über die Abmeldung der früheren Wohnung bei der Anmeldung mit vorgelegt werden.
Bei Bezug einer Wohnung müssen Sie sich innerhalb einer Woche bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde) anmelden. Wenn Sie aus einer anderen Gemeinde zuziehen legen Sie bitte eine Bestätigung über die Abmeldung der früheren Wohnung bei der Anmeldung mit vor.
Den Meldeschein müssen Sie unterschrieben der Meldebehörde zuleiten (dies ist auch auf dem Postweg möglich).
Familien mit denselben bisherigen und künftigen Wohnungen sollen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden; es genügt, wenn einer der Meldepflichtigen den Meldeschein unterschreibt.
Wenn Sie sich nicht innerhalb einer Woche anmelden, so stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geld-buße geahndet werden kann.
Notwendige Unterlagen
Bestätigung der Abmeldung der vorherigen Wohnung (soweit bereits in Händen).
Zweckmäßig: Pass bzw. Personalausweis zur Wohnort- bzw. An-
schriftenänderung mitbringen bzw. vorlegen.
Voraussetzungen
Tatsächliches Beziehen der neuen Wohnung (diese Wohnung wird auf Dauer oder zumindest mit einer gewissen Regelmäßigkeit vor allem zum Wohnen und Schlafen benutzt).
Fristen
Anmeldung innerhalb einer Woche.
Rechtsgrundlagen
Art. 13, 17 Bayer. Gesetz über das Meldewesen
Ansprechpartner
Ingrid Bickel - Monika Hummel




