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Reisepass / vorläufiger Reisepass
Der Pass ist ein amtlicher Lichtbildausweis für Deutsche, der zum Übertritt der Grenze der Bundesrepublik Deutschland berechtigt. Der Inhaber eines gültigen deutsches Passes genügt der gesetzlich vorgeschriebenen Ausweispflicht, so dass darüber hinaus kein Personalausweis erforderlich ist.
Gültigkeitsdauer des Reisepasses
ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 10 Jahre
vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 6 Jahre
vorläufiger Reisepass: bis zu einem Jahr
Gebühren (bei der Antragstellung zu entrichten)
ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 59 Euro
vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 37,50 Euro
Ausstellungsgebühr vorläufiger Reisepass: 26 Euro
Verdoppelung der Gebühr für die Beantragung eines Reisepasses bzw. vorläufigen
Reisepasses bei einer unzuständigen Behörde oder außerhalb der behördlichen Dienstzeiten.
zusätzliche Gebühren
bei Beantragung eines Reisepasses im Expressverfahren: 32 Euro
bei Beantragung eines 48-Seiten-Reisepasses: 22 Euro
Notwendige Unterlagen
- 1 Lichtbild biometriefähig und nicht älter als 1 Jahr
- bisheriger Reisepass bzw. Ausweisdokument
zusätzliche Unterlagen:
- im Falle der erstmaligen Beantragung eines Reisepasses/Personalausweises in der Gemeinde
wird eine Personenstandsurkunde (Geburts- oder Abstammungsurkunde bzw.
Familienbuchabschrift oder Heiratsurkunde) benötigt.
- weitere Nachweise (bitte vorher anfragen) bei Spezialfällen wie z.B. Antragstellung durch eine
nicht in der Gemeinde gemeldete Person.
Fristen
Bearbeitungsdauer Reisepass
- im Normalverfahren: ca. 3 Wochen
- im Expressverfahren: 3 bis 4 Tage
Bearbeitungsdauer vorläufiger Reisepass:
- innerhalb eines Tages
Anträge von Antragstellern ohne Hauptwohnung in Oberstdorf benötigen eine längere
Bearbeitungszeit
Ansprechpartner
Roland Hiltensperger




