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Personalausweis / vorläufiger Personalausweis
Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz, die der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind ab Vollendung des 16. Lebensjahres verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien berechtigten Behörde vorzulegen.
Gültigkeitsdauer des Personalausweises
ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 10 Jahre
vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 6 Jahre
vorläufiger Personalausweis: 3 Monate
Gebühren (bei der Antragstellung zu entrichten)
ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 28,80 Euro
vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 22,80 Euro
Ausstellungsgebühr vorläufiger Personalausweis: 10 Euro
Die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises kann nur im Rahmen der gleichzeitigen Beantragung und Bezahlung des endgültigen Personalausweises erfolgen!
Erhöhung der Gebühr um 13 Euro für die Beantragung eines Personalausweises bzw. vorläufigen
Personalausweises bei einer unzuständigen Behörde oder außerhalb der behördlichen Dienstzeiten.
Notwendige Unterlagen
- 1 Lichtbild (ein weiteres Lichtbild zusätzlich bei gleichzeitiger Beantragung eines vorläufigen
Personalausweises). Die Lichtbilder müssen biometriefähig und nicht älter als 1 Jahre sein.
- bisheriger Personalausweis bzw. Reisepass
- im Falle der erstmaligen Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses in der Gemeinde
wird eine Personenstandsurkunde (Geburts- oder Abstammungsurkunde bzw. Familienbuchabschrift
oder Heiratsurkunde) benötigt.
weitere erforderliche Unterlagen für Auslandsdeutsche ohne gemeldete Wohnung in der BRD
- Geburts-, Heiratsurkunde oder Familienbuchabschrift im Original
- Bisheriger noch nicht abgelaufener Personalausweis oder Reisepass;
bei abgelaufenem Dokument wird die Vorlage eines Staatsangehörigkeitsausweises benötigt.
Zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde hierfür ist das Landratsamt Oberallgäu, 87527 Sonthofen.
- Abmeldebestätigung der letzten deutschen Meldebehörde
- Aktuelle Meldebestätigung (mit Angabe der dort eingetragenen Staatsangehörigkeiten) oder Be-
stätigung über die Ausländerregistrierung des momentanen Aufenthaltslandes.
Bei Antragstellung vor dem 16. Lebensjahr:
- Vorlage einer beglaubigten Einverständniserklärung der Eltern zur Antragstellung durch den
Minderjährigen bzw. persönliche Vorsprache der Eltern im Rahmen der Antragstellung erforderlich.
Fristen
Bearbeitungsdauer Personalausweis: ca. 10 Tage
Bearbeitungsdauer vorläufiger Personal: sofort möglich
Anträge von Antragstellern ohne Hauptwohnung in Oberstdorf benötigen eine längere Bearbeitungs-
zeit.
Ansprechpartner
Roland Hiltensperger




