Gemeinde › Rathaus › Ordnungsamt › Meldewesen
Kinderreisepässe
Gültigkeitsdauer des Kinderreisepasses
6 Jahre
längstens jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres
Gebühren
Ausstellung eines Kinderreisepasses 13 Euro
Verlängerung oder Änderung eines Kinderreisepasses 6 Euro
Verdoppelung der Gebühr für die Beantragung, Verlängerung oder Änderung eines Kinderreisepasses
bei einer unzuständigen Behörde oder außerhalb der behördlichen Dienstzeiten.
Notwendige Unterlagen
- 1 Lichtbild biometriefähig und nicht älter als 1 Jahr;
bei erstmaliger Ausstellung eines Kinderreisepasses wird ein weiteres Lichtbild benötigt
- Geburts- oder Abstammungsurkunde
- Gebühr ist bei der Beantragung zu entrichten
Antragstellung:
Antragstellung muss durch beide sorgeberechtigte Elternteile erfolgen.
Schriftlich Einverständniserklärung eines verhinderten Elternteiles zur alleinigen Beantragung durch den anderen Elternteil ist möglich.
Fristen
Bearbeitungsdauer Kinderreisepass: innerhalb eines Tages
Bearbeitungsdauer Verlängerung/Änderung Kinderreisepass: innerhalb eines Tages
Kinderreisepässe von Antragstellern ohne Hauptwohnung in Oberstdorf benötigen eine längere
Bearbeitungszeit.
Ansprechpartner
Roland Hiltensperger
Ingrid Bickel
Monika Hummel




