Kinderreisepässe

Der Kinderreisepass wurde abgeschafft. Seit dem 01.01.2024 brauchen Sie für Ihr Kind einen regulären Reisepass oder Personalausweis.

Welches Dokument ist für Sie die beste Lösung?
Dies hängt von Ihrem Reiseverhalten ab. Informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Ihrer Reise auf der Seite des Auswärtigen Amts über die Einreisebestimmungen Ihres Reiseziels.
Personalausweise sind als Reisedokument in der EU anerkannt. Der Reisepass gestattet das visumfreie Reisen zu touristischen Zwecken in 190 Staaten weltweit.

Wie lange dauert die Ausstellung der Dokumente?
Alle Personaldokumente werden von der Bundesdruckerei in Berlin produziert. Die Ausstellung eines Personalausweises dauert zurzeit ungefähr zwei, bei Reisepässen ungefähr vier Wochen. Eine frühzeitige Beantragung vor Ihrer Reise ist dringend erforderlich.

Was benötigen Sie für die Beantragung?
Zur Antragstellung wird ein aktuelles biometrisches Lichtbild und bei Erstantrag eine Geburtsurkunde benötigt. Zudem muss Ihr Kind zur Beantragung – unabhängig vom Alter – mit ins Bürgerbüro kommen. Ab einem Alter von sechs Jahren müssen die Fingerabdrücke erfasst werden und ab zehn Jahren muss Ihr Kind auf dem Dokumentenantrag unterschreiben. Zudem benötigen wir die Unterschrift aller gesetzlichen Vertreter.

Was ist bei Reisedokumenten für Säuglinge/Kleinstkinder zu beachten?
Das Gesicht von Säuglingen und Kleinstkindern verändert sich rasch, sodass mitunter nach relativ kurzer Zeit bereits von einem „neuen“ Aussehen gesprochen werden kann.
Weicht das Lichtbild im Ausweisdokument stark vom Gesicht des Kindes ab, ist das Dokument automatisch ungültig und für eine Reise nicht mehr verwendbar.
Das aufgedruckte Gültigkeitsdatum ist dabei unerheblich. Ein neues Ausweisdokument mit aktuellem Passbild ist zu beantragen. Insbesondere bei Säuglingen und Kleinstkindern kann eine Neuausstellung des Ausweisdokumentes bereits nach zwei bis vier Jahren erforderlich werden.
Der Zeitpunkt, ab wann das Lichtbild des Ausweisdokuments erheblich vom Gesicht des Säuglings/des Kindes abweicht, muss in jedem Einzelfall beurteilt werden. Bleiben Zweifel an der Tauglichkeit des Lichtbildes im Reisedokument, sollten die Eltern ihrem Bauchgefühl nachgeben und ein neues Reisedokument beantragen. Ziel sollte es in jedem Fall sein, dass während der Reise im Ausland auch das Personal der ausländischen Kontrollbehörden die Identifizierung des Kindes stets eindeutig durchführen kann.

Zum Vergleich:
Auch bei Personen über 24 Jahren altern die Gesichtszüge während der zehnjährigen Gültigkeitsdauer. Ebenso verändert sich das Gesicht jugendlicher Personen während der sechsjährigen Gültigkeitsdauer. Leichte Veränderungen führen jedoch nicht zur Ungültigkeit des Dokuments.

Wie hoch sind die Kosten?
Personalausweis unter 24 Jahren: 22,80€
Reisepass unter 24 Jahren: 37,50€

Ansprechpersonen

Lucia Huber

Leitung Bürgerbüro
Bahnhofplatz 3
87561 Oberstdorf
Tel. 08322 700 74 13
Fax 08322 700 74 19
Nachricht senden

Juliana Spiegelsberger

Bürgerbüro
Bahnhofplatz 3
87561 Oberstdorf
Tel. 08322 700 74 11
Fax 08322 700 74 09
Nachricht senden

Theresia Rödig

Bürgerbüro
Bahnhofplatz 3
87561 Oberstdorf
Tel. 08322 700 74 14
Fax 08322 700 74 19
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Adressen

Markt Oberstdorf
Prinzregenten-Platz 1
und Bahnhofplatz 3
87561 Oberstdorf

Tel. 08322 700 7000
Fax 08322 700 7209

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08:00-12:30 und 13:30-17:00
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Öffnungszeiten Marktkasse

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