Denkmalschutzrechtliche Erlaubnisse für Bau- und Bodendenkmäler

Zahlreiche Maßnahmen, die sich auf Bau- oder Bodendenkmäler beziehen, sind nur zulässig, wenn die Untere Denkmalschutzbehörde hierfür zuvor eine Erlaubnis erteilt hat.

Die wichtigsten Fälle sind nachstehend aufgeführt:

  • Baudenkmäler

Für alle Maßnahmen, durch die ein Baudenkmal beseitigt, verändert oder an einen anderen Ort verbracht werden soll, und für die meisten Maßnahmen, die sich auf geschützte Ausstattungsstücke beziehen, benötigen Sie eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis. Eine solche Erlaubnis brauchen Sie ferner, wenn Sie in der Nähe eines Baudenkmals Anlagen errichten, verändern oder beseitigen wollen – allerdings nur dann, wenn sich die von Ihnen geplante Maßnahme auf den Bestand oder das Erscheinungsbild des Baudenkmals auswirken kann.

Eine gesonderte denkmalschutzrechtliche Erlaubnis entfällt, wenn Sie für Ihr Vorhaben eine Baugenehmigung oder eine abgrabungsaufsichtliche Genehmigung benötigen. In diesen Fällen wird der Denkmalschutz im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens oder des abgrabungsaufsichtlichen Genehmigungsverfahrens „abgearbeitet“. Bitte beachten Sie, dass Sie bei Maßnahmen an Baudenkmälern, für die Sie keine Baugenehmigung brauchen, immer eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis benötigen!

Auf die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis haben Sie einen Rechtsanspruch, soweit keine gewichtigen Gründe des Denkmalschutzes für die unveränderte Beibehaltung des bisherigen Zustands sprechen. Wenn es hingegen solche Gründe gibt – und das ist oft der Fall –, kann die Erlaubnis verweigert werden. Statt die Erlaubnis abzulehnen, kann die Erlaubnisbehörde sie unter Auflagen oder anderen Nebenbestimmungen erteilen, die sicherstellen sollen, dass eine denkmalverträgliche Lösung realisiert wird. Das ist in der Praxis ein sehr gebräuchlicher Weg. Diese Grundsätze gelten auch bei baugenehmigungspflichtigen Vorhaben an Baudenkmälern.

  • Bodendenkmäler

Sie benötigen eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis, wenn Sie gezielt nach Bodendenkmälern graben wollen. Eine Erlaubnis müssen Sie aber auch dann einholen, wenn Sie aus anderen Gründen Erdarbeiten durchführen wollen oder müssen, die sich auf Bodendenkmäler auswirken können. Hierher gehört vor allem der Fall, dass Sie auf einem Grundstück bauen wollen, auf dem sich Bodendenkmäler befinden.

Die Denkmalschutzbehörde kann eine Erlaubnis in diesen Fällen verweigern, soweit dies zum Schutz eines Bodendenkmals erforderlich ist. Auch hier gibt es die Möglichkeit, die Erlaubnis unter Auflagen oder anderen Nebenbestimmungen zu erteilen.

Gebühren

Erlaubnisse nach dem DSchG sind kostenlos. Hingegen gelten für Baugenehmigungen, die sich auf Baudenkmäler beziehen, die üblichen Kostenregelungen.

Notwendige Unterlagen

Einen Erlaubnisantrag müssen Sie schriftlich stellen. Ansonsten gibt es weder Formvorschriften noch allgemein eingeführte Formulare. Bei Bauvorhaben sind jedoch meist die Formblätter gebräuchlich, die im Verhältnis zu den Bauaufsichtsbehörden verwendet werden. Einige Untere Denkmalschutzbehörden haben für ihren Bereich auch besondere Formblätter für das denkmalschutzrechtliche Erlaubnisverfahren entwickelt. Ihre Untere Denkmalschutzbehörde berät Sie gern.

Fristen

Für das denkmalschutzrechtliche Erlaubnisverfahren gibt es keine Fristen und Termine. Bitte beachten Sie aber, dass die Erlaubnis erteilt sein muss, wenn Sie mit Ihrer Maßnahme beginnen wollen. Deshalb empfiehlt es sich, den Erlaubnisantrag so frühzeitig wie möglich zu stellen. Anlaufstelle ist immer die Gemeinde, die zu dem Antrag eine Stellungnahme abgibt und ihn dann unverzüglich an die Untere Denkmalschutzbehörde weiterleitet.

Rechtsgrundlagen

Insbesondere Art. 6 DSchG (Maßnahmen an oder in der Nähe von Baudenkmälern), Art. 7 DSchG (Maßnahmen, die sich auf Bodendenkmäler auswirken können), Art. 15 DSchG (Verfahrensbestimmungen), Art. 17 DSchG (Kostenfreiheit).

Adressen

Markt Oberstdorf
Prinzregenten-Platz 1
und Bahnhofplatz 3
87561 Oberstdorf

Tel. 08322 700 7000
Fax 08322 700 7209

Öffnungszeiten

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08:00-12:30 und 13:30-17:00
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geschlossen

Öffnungszeiten Marktkasse

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