Rathaustelegramm 26. Februar 2016

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Dieser Newsletter wurde am 26.02.2016 12:24:32 versendet
Oberstdorfer Wappen
Laurent Mies

[Sehr geehrter Herr Max Mustermann]

mit diesem Rathaustelegramm informiere ich Sie über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 25. Februar 2016.

Das Gremium beriet über folgende Themen:

  • Bericht des Bürgermeisters
  • Generalsanierung Heini Klopfer Skiflugschanze Darstellung des aktuellen Planungsstandes durch das Architekturbüro Renn
    Darstellung des Projektplanes und der Kostensituation durch das Projektsteuerungsbüro nps
    Auftragsvergaben (Vergabe Stahl-Metallbauarbeiten Los 1 und Leitungsverlegung)
    Bildung eines Beirats
  • Schulstandort Oberstdorf, Generalsanierung der Grundschule Oberstdorf
  • Verschiedenes

Ich freue mich, dass Sie sich Zeit nehmen und sich über die aktuell im Gemeinderat behandelten Themen informieren.

Bitte geben Sie das Rathaustelegramm an Ihre interessierten Bekannten weiter

Mit freundlichen Grüßen
Ihr

Laurent O. Mies
1. Bürgermeister

1200

Generalsanierung Heini Klopfer Skiflugschanze
In der gestrigen Sitzung präsentierte das Architekturbüro Renn den aktuellen Planungsstand.
Zum Projektplan und zur Kostensituation informierte das Projektsteuerungsbüro nps.
Die Planungen für die Generalsanierung der Skiflugschanze sind schon weit vorangeschritten. Einige Ausschreibungen für den Bau konnten bereits auf den Weg gebracht bzw. auch schon durch Submissionen entsprechende Vergabevorschläge erzielt werden.

Der Marktgemeinderat beschloss die Auftragsvergabe für Stahl-Metallbauarbeiten Los 1 (neuer Kampfrichterturm, Aufständerung des Auslaufs ab dem Schanzentisch, Trainerpodest) an die Firma Rädlinger Maschinen- und Anlagenbau GmbH, Cham zum Angebotspreis 331.699 Euro.
Den Auftrag für die Leitungsverlegung erteilte das Gremium an die Geiger Hoch und Tiefbau GmbH & Co. KG, Sonthofen zum Angebotspreis von 685.764 Euro.
Mit den Arbeiten soll wegen des engen Zeitplans bereits im April begonnen werden.

Zur Begleitung der umfangreichen Maßnahmen bei der Generalsanierung der Skiflugschanze und zur Vorbereitung der Entscheidungen beschließt der Marktgemeinderat, einen Beirat zu gründen. Diesem gehören folgende Mitglieder an:
1. Bürgermeister Mies, 2. Bürgermeister Sehrwind, 3. Bürgermeister Schmid,
Referent Bauwesen GR Hornik, Referent Finanzen GR Schall, Referent Sport GR Titzler
Der Beirat begleitet den 1. Bürgermeister bei dringlichen Entscheidungen.
Der Beschluss vom 19.01.2016, Gründung eines Ad hoc Gremiums, wurde aufgehoben.

Schulstandort Oberstdorf
Generalsanierung der Grundschule Oberstdorf
Die Grundschule Oberstdorf (Sachaufwandsträger Markt Oberstdorf) und die Mittelschule Oberstdorf (Sachaufwandsträger Schulverband der Volksschule Oberstdorf) haben parallel Generalsanierungsbedarf. Aus der Sicht der Verwaltung wäre die Dringlichkeit bei der Grundschule höher einzustufen, als die bei der Mittelschule.
Zur Vorbereitung späterer Entscheidungen des Marktgemeinderats im Einvernehmen mit den Schulleitern beider Schulen wurde am 23.03.2015 der Weg gewählt, das Thema ganzheitlich zu untersuchen und aufzubereiten. Sachgerecht und zweckdienlich erschien zu definieren, was für Grund- und Mittelschule das schulische Optimum wäre. Die Argumente sollten neutral, wertfrei und ergebnisoffen besprochen werden.
Der geladene Personenkreis bestand aus Referenten des Gemeinderats, Schulleitern und Stellvertretern aller Oberstdorfer Schulen, dem Schulrat sowie Bürgermeister Mies und Verwaltung.
Die dabei erarbeitete SWOT-Analyse (Stärken, Schwäche, Chancen, Risiken) ergab:
Schulorganisatorische/ schulpädagogische Betrachtung:
Die möglichen Chancen eines Neubaus für beide Schultypen an einem Standort werden stark beeinflusst/beeinträchtigt von den Zwängen der Schulbaurichtlinie (schulisch notwendiger Raumbedarf und staatlicher Förderfähigkeit))
Wirtschaftliche Betrachtung:
Nur (noch) ein Schulstandort für beide Volksschultypen eröffnet zunächst die Chance auf Reduzierung des wirtschaftlichen Aufwands (ein Grundstück, ein Gebäude, eine Mittagsverpflegung). Diese sind abhängig von der Entscheidung über Auflösung / Aufgabe des freiwerdenden baulichen Bestands, einer entsprechenden Verwendung / Verwertung des Grundstücks in zentraler Lage und deren Umsetzungsrisiken.
Das heißt, ein Fortbestand des Gebäudes der jetzigen Grundschule, in dem die Musikkappelle Oberstdorf ihren Proberaum hat, mit anderer Nutzung entlastet den Markt Oberstdorf nicht von Bewirtschaftung und Unterhalt der Immobilie.

Im zweiten Termin des Workshops am 17.09.2015 bestand Einigkeit über folgende Erkenntnisse:
Auf die Frage „Ein Schulstandort für Oberstdorf“ hat sich kein klares „für“ oder „wider“ ergeben. Kein einzelnes, besonderes starkes Argument spricht klar „für“ oder „gegen“ die gestellte Frage. Auch die Summe mehrerer zusammenhängender Argument ergeben kein klares „für“ oder „wider“.

Schulleitung und Lehrerkollegium der Grundschule befassten sich im Rahmen einer Lehrerkonferenz intensiv mit dem Thema. Die usammenfassung „Gründe für die Standorthaltung der Grundschule Oberstdorf“ ging am 22.12.2015 beim Markt Oberstdorf ein.

Der Marktgemeinderat befasste sich im Rahmen seiner Klausurtagung vom 09.10.2015 mit dem Thema. Daraus entstand der Auftrag an die Verwaltung ein gemeinsames Gespräch mit allen am Schulwesen Beteiligten zu organisieren.

Im Gespräch am 16.12.2015 waren neben 1. Bürgermeister Mies, Marktgemeinderat und Verwaltung, die Schulleitungen und Lehrerkollegien mit Personalvertretungen, das Staatliche Schulamt und Vertreter der Elternbeiräte anwesend.

Aus der Sicht der Verwaltung ergibt das aus diesen Terminen gewonnene Meinungsbild eine klare Präferenz für den Erhalt des Grundschulstandorts im Ortskern.

Der Marktgemeinderat beschloss, am derzeitigen Grundschulstandort im Ortskern festzuhalten und beauftragt 1. Bürgermeister Mies und Verwaltung zur Vorbereitung einer Generalsanierung der Grundschule Oberstdorf. Bürgermeister Mies wird ermächtigt, im Rahmen der im Haushalt 2016 vorgesehenen Mittel einen Planungsauftrag an ein im Schulbau / bei Schulsanierungen erfahrenes Planungsbüro zu vergeben. Dabei ist zusammen mit der Verwaltung und in Abstimmung mit der Schulleitung, dem Schulamt und der Regierung von Schwaben ein Nutzungs- und Raumkonzept für das Gesamtgebäude, die Ermittlung des Sanierungsumfanges, der Sanierungskosten und der förderfähigen Kosten, ein Sanierungskonzept mit Umsetzung (Bauabschnitte; Zeitplan), und die Vorbereitung eines Zuwendungsantrags an die Regierung von Schwaben zu erarbeiten.
Das Ergebnis soll dem Marktgemeinderat sodann vorgestellt werden.

Verschiedenes
Im Asylbewerberheim in der Rubinger Straße sind am 25.02.2016 acht Personen vom Landratsamt einquartiert worden. Es handelt sich dabei um drei Ehepaare und zwei Kinder.

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