Rathaustelegramm 7. September 2018

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Dieser Newsletter wurde am 10.09.2018 15:46:43 versendet
Oberstdorfer Wappen

[Sehr geehrter Herr Max Mustermann]

mit diesem Rathaustelegramm informiere ich Sie über die Sitzung des Marktgemeinderats vom 06.09.2018

Das Gremien beriet über folgende Themen:

  • Oberstdorf Therme;
    Vorstellung Projektstrukturplan Neubau;
    Bürgerantrag vom 24.07.2018;
    Empfehlung der Bürger-
    versammlung vom 24.07.2018;
    Interimslösung Schulschwimmen
  • Haushalt 2018; Halbjahresberichte
    Gemeindewerke Oberstdorf, Kurbetriebe Oberstdorf, Sportstätten Oberstdorf, Markt Oberstdorf
  • Masterplan barrierefreies Oberstdorf
  • Beschluss eines Kommunalen Förderprogramms zur Durchführung privater Sanierungs- und Anpassungsmaßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung

Mit freundlichen Grüßen

Laurent O. Mies
1. Bürgermeister

1200

Oberstdorf Therme;

Vorstellung Projektstrukturplan Neubau;
Die Kurbetriebe Oberstdorf stellten dem Gremium den aktuelle Projektstrukturplan der Oberstdorf Therme vor.
Dabei wurde das komplexe Projekt in sogenannten Teilprojekte mit einzelnen Arbeitsprozessen und Leistungspaketen definiert. In Form einer zeitlichen Gliederung und mittels Meilensteine werden die Abhängigkeiten einzelner Prozesse deutlich.
Als wesentliche Grundlage aller weiterführenden Prozesse gilt dabei der Masterplan. Seit 2014 beschäftigten sich die Kurbetriebe mit dem Projekt. Strukturiert wurde damals ein Marketingprozess eingeleitet, der im Wege einer Markterkundung die Bedürfnisse der zukünftigen Gäste der Oberstdorf Therme ermittelt hat. Ergänzend hierzu wurden alle Stakeholder – also Zielgruppen mit Interesse am Projekt Oberstdorf Therme – in den Ermittlungs- und Entscheidungsprozess eingebunden. Auf dieser Grundlage ist der Masterplan erstellt worden, der in seiner aktuellen Fassung als Planungsinstrument dient.
Für die umfangreichen Rückbau- und Entsorgungsmaßnahmen wird derzeit ein Schadstoffgutachten erstellt und eine Inventarisierung zur Veräußerung von Wertgegenständen durchgeführt. Parallel dazu wird ein Architektenwettbewerb vorbereitet. Die Inhalte des Auslobungstextes, welche die Basis des Architektenwettbewerbs bilden, sollen dem Marktgemeinderat erstmalig im Oktober vorgestellt werden. Ein für den Neubau notwendiges Immissionsgutachten ist ebenfalls derzeit in Erarbeitung.
Strukturiert und professionell wird in allen Ebenen der Verwaltung daran gearbeitet, für die zukünftigen Gäste der Oberstdorf Therme ein optimales, authentisches und vielfältiges Bade- und Saunaangebot zu erschaffen. Bei einem voraussichtlichen Baubeginn im Oktober 2020 und einer Bauzeit von 20 bis 22 Monaten ist derzeit davon auszugehen, dass im Juli 2022 die neue Oberstdorf Therme eröffnen kann.

Bürgerantrag vom 24.07.2018;
Das Gremium stellte in seiner Sitzung vom 14.08.2018 die Zulässigkeit des Bürgerantrags vom 24.07.2018 fest. Der Wortlaut des Bürgerantrags:
* Rücknahme der Ankündigung zur vorzeitigen Schließung der Oberstdorf-Therme per 15. August 2018.
* Kurzfristige Instandsetzung aller für die weitere Öffnung der Therme zwingend erforderlichen Maßnahmen.
* Endgültige Schließung der Oberstdorf-Therme erst maximal 6 Monate vor Beginn des Neubaus der Therme.
In seiner Sitzung am 02.08.2018 nahm das Gremium die Ausführungen der Verwaltung zur Schließung der Therme zum 15.08.2018 hinsichtlich Personal, Hygiene und Bauzustand einschließlich der Sicherheitsbewertung zur Kenntnis.
Investitionen zum Fortbetrieb werden ausgeschlossen.
Das Erreichen der Ziele des Bürgerantrags ist bei bestehender Sachlage nicht möglich.

Das Gremium nahm Kenntnis von den Ausführungen der Verwaltung zum Bürgerantrag.

Empfehlung der Bürgerversammlung vom 24.07.2018;
Auf Antrag eines Bürgers gab die Bürgerversammlung vom 24.07.2018 folgende Empfehlung ab:
„Die Bürgerversammlung beschließt, empfehlend an den Gemeinderat, dass der Neubau der „Oberstdorf-Therme“ im Jahre 2019 zu erfolgen hat!“
Der Projektstrukturplan zum Neubau einer Therme zeigt die erforderlichen Planungsschritte im Kalenderjahr 2019. Danach ist ein tatsächlicher Baubeginn eines Neubaus der Oberstdorf Therme in 2019 nicht möglich.

Die Ausführung der Verwaltung nahm der Rat zur Kenntnis.

Interimslösung Schulschwimmen
Die Grundschule Oberstdorf und das Gertrud-von-Le-Fort-Gymnasium absolvierten bisher schulisches Schwimmen im Rahmen des Sportunterrichtes in der Oberstdorf Therme.
Für die Zeit ohne eigene Wasserfläche ist beabsichtigt, auf das benachbarte Wonnemar in Sonthofen und auf zwei Hotelschwimmbecken in Oberstdorf zurück zu greifen.
Der wirtschaftliche Aufwand für den Markt Oberstdorf als Sachaufwandsträger beider Schulen setzt sich aus den Bustransferkosten und den Eintrittsgeldern bzw. Nutzungsgebühren in den Schwimmbädern zusammen und wird bis zu den Haushaltsberatungen im Oktober 2018 beziffert sein.

Das Gremium nahm Kenntnis vom Vorschlag der Verwaltung, das schulische Schwimmen im Rahmen des Sportunterrichts an der Grundschule Oberstdorf und dem Getrud-von-Le-Fort Gymnasium im Rahmen eines Interims durch Inanspruchnahme von Zeiten im Wonnemar, Sonthofen einschließlich Bustransfer und in zwei Oberstdorfer Hotel-Schwimmbecken zu organisieren.

Wiederinbetriebnahme der ehemaligen Mittelschulschwimmhalle
Parallel zum Interim für das Schulschwimmen hat der Markt Oberstdorf die Überprüfung des technischen und wirtschaftlichen Aufwands einer Wiederinbetriebnahme des seit 2004 stillgelegten Mittelschulschwimmbeckens beauftragt.
Voraussichtlich wäre mit Gesamtkosten in Höhe von mindestens 1.998.200 Euro brutto zu rechnen.

Aus den Reihen des Gremiums wurde nun die Forderung aufgestellt, das Schwimmbad in der Mittelschule trotz dieser Kosten dauerhaft wiederzubeleben und als zweites Wasserangebot neben der neu zu errichtenden Therme zu etablieren.
Den Vorschlag der Verwaltung darauf, den Beschluss des Marktgemeinderats vom 14.08.2018 zur Wiederinbetriebnahme der Mittelschulschwimmhalle aufzuheben, hat das Gremium von der Tagesordnung abgesetzt, bis über die beantragten Bundesfördermittel entschieden ist.

Haushalt 2018;
Halbjahresberichte 2018 Markt Oberstdorf, Kurbetriebe, Sportstätten, Gemeindewerke

Die Haushaltsentwicklung des gemeindlichen Kernhaushaltes sowie die vorläufigen Betriebsergebnisse der Eigenbetriebe Gemeindewerke, Kurbetriebe und Sportstätten Oberstdorf liegen innerhalb der Planung des laufenden Jahres. Diese Entwicklung lässt zum jetzigen Stand sogar ein verbessertes Ergebnis gegenüber dem Plan erwarten.

Masterplan barrierefreies Oberstdorf
Der Marktgemeinderat beschloss den Masterplan „barrierefreies Oberstdorf“.
Nach einer umfangreichen Bestandserfassung wurden in drei Werkstätten mit Bürgern, Vertreter vom Tourismus, Interessenverbände, Politik und Verwaltung über die Anforderungen an ein barrierefreies Oberstdorf diskutiert und als Ergebnis eine Priorität für eine barrierefreie Weiterentwicklung der Ortsmitte aufgestellt. Die Priorität der einzelnen Maßnahmen richtet sich nach der Nutzung der öffentlichen Räume. Es sind vor allem die Verkehrsachsen Bahnhof – Marktplatz – Oberstdorf Haus – Nebelhornbahn. Hinzu kommen die öffentlichen Einrichtungen.
Ziel des Masterplans ist es, die Ortsmitte soweit als möglich Barrierefrei zu entwickeln.
Der Plan gibt eine Handlungsempfehlung für die künftige Neugestaltung der öffentlichen Flächen und ist eine konzeptionelle Grundlage für den Kernbereich.
Mit dem Masterplan soll auch eine Bewusstseinsbildung geschaffen werden, da das Thema Barrierefreiheit weite Bevölkerungsschichten betrifft und ist auf kein Alter beschränkt.

Beschluss eines Kommunalen Förderprogramms zur Durchführung privater Sanierungs- und Anpassungsmaßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung
Die Bestandsaufnahme zum Masterplan „barrierefreies Oberstdorf“ hat gezeigt, dass nicht alle Geschäftszugänge zu den Geschäften und Lokalen barrierefrei sind.
Die Barrierefreiheit eines Ortes betrifft auch die Gestaltung der Zugänge zu den Geschäfte und Lokale, aber auch der Fassaden und Schaufensteranlagen.
Der Marktgemeinderat hat daher ein kommunales Förderprogramm beschlossen, um die baulichen Umgestaltungsmaßnahmen finanziell zu unterstützen.
Die Förderung nach dem beschlossenen kommunalen Förderprogramm erfolgt auf der Grundlage der Städtebauförderung. Bei geeigneten privaten Maßnahmen, welche die die Vorgaben des Förderprogramms erfüllen, können pauschal bis zu 30 Prozent der Gesamtkosten als förderfähig anerkannt werden. Die Höchstförderung beträgt 15.000 Euro.

Förderfähige Maßnahmen sind unter anderem Fassadeninstandsetzung, Vorgartengestaltung, Schaufensteranlagen und barrierefreie Zugänge.
Die Förderrichtlinien werden auf der Internetseite des Marktes Oberstdorf eingestellt.
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